top of page

Unsere AGBs

Fair Play.

Unsere AGBs sind für alle gewerblichen Kunden hier einzusehen. Stand 01.01.2018. Für die AGBs betreffend Hochzeitsfotografie besuchen Sie bitte www.sho-hochzeit.de 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

sho fotografie

Steffen Hofmann

Julie-Pöhler-Str. 8

74564 Crailsheim

 

I. Allgemeines

1.     Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

2.     Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

3.     Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

4.     Durch Wetterverhältnisse oder weitere äußere Einflüsse bedingte Bildeinflüsse unterliegen nicht dem Haftungsbereich des Fotografen.

5.     Das retuschieren von Personen oder Objekten, ebenso wie das herausschneiden oder hinzufügen von Personen oder Objekten ist nicht Gegenstand einer üblichen Bildbearbeitung. Zusätzliche Bearbeitungswünsche können zum Entgeltsatz des Fotografen nach Möglichkeit zusätzlich bestellt werden. Als übliche Bildbearbeitung gelten die Vorauswahl durch den Fotografen, die Anpassung der Lichtverhältnisse, das Zuschneiden, sowie das Nachschärfen der ausgewählten Bilder.

6.     Sofern die bearbeiteten Bilder als „hochwertig bearbeitete Bilder“ im Vertrag deklariert sind erfolgt eine Einzelbearbeitung der Bilder im Ermessen des Fotografen, s. Punkt I. Allgemeines (3).

7.     Sofern keine verbindliche Bildanzahl vertraglich festgeschrieben ist stellt der Fotograf die durch ihn vorausgewählten Bilder zur Verfügung, die Bildanzahl obliegt hier der Verfügbarkeit hochwertiger Bilder und dem ermessen des Fotografen.

8.     Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist.

9.     Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

10.   Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. Hierbei ist der Auftragnehmer stets bemüht diese während Zeiten zu nehmen, in denen eine Fotografie weniger sinnvoll ist, z.B. während der Speisezeiten der Gäste.

11.   Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

 

II: Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1.     Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabedes Urheberrechts zu.

2.     Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.

3.     Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).

 

III. Honorare

1.     Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages entsteht eine Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber der Abnahme der vereinbarten Bildmenge.

2.     Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist spätestens 10 Werktage nach dem vereinbarten Fotografie-Termin bar oder per Überweisung fällig, der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.

3.     Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.     Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.

5.     Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

6.     Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs- Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7.     Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch den Auftraggebers und Zustimmung des anwesenden Fotografen und eventueller Gehilfen wird ein Honorar von 60 Euro je Person und Stunde (bis 22 Uhr) und 75 Euro je Person und Stunde (ab 22 Uhr) für den Fotografen fällig, die Stunden werden immer auf volle 30 Minuten aufgerundet.

8.     Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so beginnt die vereinbarte Vertragsanwesenheit trotzdem mit der vereinbarten Uhrzeit.  

9.     Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Das Ausfallhonorar muss spätestens 10 Werktage nach Mitteilung über den Ausfall an den Auftragnehmer bar oder per Überweisung bezahlt werden.

10.   Eine Terminverschiebung kann nur bei beidseitiger Zustimmung des Auftraggebers und Auftragnehmers stattfinden. Eventuelle kosten für die vorherige Terminreservierung können hierbei anfallen. Der Auftragnehmer garantiert nicht, auch für andere Termine als im Vertrag genannt verfügbar zu sein.  

11.   Übersteigt die An-und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,65 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

 

IV. Haftung

1.     Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

2.     Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

3.     Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.

4.     Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.

5.     Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Innerhalb dieser 14 Tage ist eine durch den Auftraggeber zum Anstoß gebrachte Korrekturschleife der Bilder, im Rahmen der üblichen Bildbearbeitungstätigkeiten, im Preis inklusive.

6.     Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

7.     Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

 

V. Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.

VII. Datenschutz

 

VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VII. Schlussbestimmungen

1.     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

2.     Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.     Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2018. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.

 

 

bottom of page